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Finanzielle Einzelfallförderung für junge Trauernde

Freundeskreis der Nicolaidis YoungWings Stiftung e.V.

Wenn in jungen Jahren der Partner oder die Partnerin verstirbt oder Kinder Vater oder Mutter verlieren, stürzt das die Betroffenen und deren Familien oft nicht nur in eine emotionale Krise. Viele befinden sich plötzlich auch in einer großen finanziellen Not: Plötzlich fällt ein Einkommen weg und die Festsetzung und Auszahlung der Hinterbliebenenrente stehen noch aus, während Bestattungskosten und andere laufende Zahlungen beglichen werden müssen. Eine Ausnahmesituation, der viele junge Trauernde hilflos gegenüberstehen und die sie in eine existentielle Notlage bringen kann.

Damit junge Trauernde in ihrer finanziellen Not nicht alleine sind

Der Freundeskreis der Nicolaidis YoungWings Stiftung e.V. lässt junge Trauernde in ihrer finanziellen Notlage nicht allein: Betroffene bis 49 Jahre können bei dem eigenständigen Verein Hilfe in Form von finanzieller Einzelfallförderung beantragen. Die Einmalzahlungen dienen jungen Trauernden oft als Überbrückung, wenn bisherige finanzielle Mittel plötzlich wegfallen oder ausgesetzt werden.

Ergänzend zu der finanziellen Unterstützung des Freundeskreises können die Trauernden die kostenlosen Beratungs- und Begleitungsangebote der Nicolaidis YoungWings Stiftung in Anspruch nehmen – damit die Betroffenen nicht nur in ihrer finanziellen, sondern auch in ihrer emotionalen Notlage Unterstützung erhalten.

Lehrmittelspende durch den Freundeskreis e.V.

Junger Mann

Übernahme von Lernmitteln für das Studium

"Ich habe heute den positiven Bescheid über die Förderung meiner Lernmittel für das Medizinstudium erhalten und mich wahnsinnig gefreut! Auch wenn es nur eine einmalige Zahlung ist, ist es für mich eine extreme Entlastung. Ich arbeite zwar nebenbei in der Gastronomie, doch aufgrund der Corona-Krise kam ich in einen finanziellen Engpass, der mich sehr belastet hat.“

Kinderbetten Spende durch den Freundeskreis e.V.

Mutter von drei Kindern

Übernahme der Kosten für drei Kinderbetten

"Ich bin so unendlich dankbar, dass der Freundeskreis die Kosten für die Betten meiner drei Kinder übernommen hat. Wir haben uns mit dem Hausbau verschuldet, als mein Mann plötzlich verstarb. Mir liefen die Tränen, als ich den Bescheid bekam – nie hätte ich damit gerechnet, dass wir Unterstützung erhalten."

Mutter eines Sohnes

Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten

"Als mein Mann starb, war unser gemeinsamer Sohn gerade in einer Ferienfreizeit in Italien. Ich wollte meinem Sohn unbedingt diese traurige Nachricht persönlich überbringen und hatte aber nicht das nötige Geld für die Reise. Der Freundeskreis übernahm die Reise- und Übernachtungskosten vor Ort. Ich bin unendlich dankbar für die schnelle und so wertvolle Unterstützung!“

Kommen Sie in unseren Freundeskreis!

Gemeinsam gezielt jungen Trauernden helfen:

Ihr Mitgliedsbeitrag bildet die finanzielle Basis der jährlich verfügbaren Mittel zur Einzelfallförderung junger Trauernder. Die Zuweisung der Fördergelder erfolgt über einen formalen Antragsweg. Hierbei wird jede Anfrage individuell geprüft und über die Vergabe im Vorstand des Freundeskreises entschieden. Diese Form der Zuwendung ist eine wertvolle Ergänzung zu den Beratungs- und Begleitungsangeboten der Nicolaidis YoungWings Stiftung und kann alleinig vom Freundeskreis ermöglicht werden.

Werden Sie Teil des Freundeskreises und helfen Sie dabei, dass junge Trauernde, die in finanzielle Not geraten, eine persönliche Ansprechperson haben, die schnell und unbürokratisch hilft.

  • Alexander George
    Alexander George
    Vorstand (Vorsitzender)

    „Neben dem Verlust und der Verarbeitung der Trauer sind es oft sehr schnell auch persönliche Schicksale, die aus diesem tragischen Ereignis entstehen können. Um an dieser Stelle schnell und unbürokratisch zu helfen, stehen wir jungen Trauernden als Freundeskreis der Stiftung seit vielen Jahren zur Seite.“

  • Ioannis Pegios
    Ioannis Pegios
    Vorstand

    „Sich als Unternehmen sozial zu engagieren, zahlt sich doppelt aus: Sie unterstützen mit Ihrer Freundeskreis-Mitgliedschaft junge Trauernde und bedürftige Familien, die dringend Hilfe benötigen und zeigen gleichzeitig Engagement bei Ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.“

    Mitgliedschaft für Einzelpersonen

    Ihre Mitgliedschaft im Freundeskreis der Nicolaidis YoungWings Stiftung macht den Unterschied! Mit Ihrer beständigen Unterstützung können wir jungen Trauernden in ihrer finanziellen Notlage zur Seite stehen.

    Wie werde ich Mitglied des Freundeskreises?

    Bitte laden Sie hierfür den Mitgliedsantrag herunter und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben per Post an die im Antrag angegebene Adresse zurück. Alternativ können Sie den signierten Antrag auch einscannen und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung über den Eingang des Formulars und weitere Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft.

    Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

    Der Mindestbeitrag für Einzelpersonen beträgt im Jahr 60 €. Für junge Erwachsene bis 27 Jahre gibt es einen ermäßigten Tarif in Höhe von 30 €, der nach Erreichen des 28. Lebensjahres automatisch an den Mindestbeitrag von 60 € angepasst wird.

    Wann beginnt die Mitgliedschaft?

    Die Mitgliedschaft kann auch unterjährig begonnen werden. Der Beitrag wird dann anteilig auf die verbleibenden Monate des laufenden Jahres berechnet. Am Ende des Jahres erfolgt der reguläre Einzug des Mitgliedsbeitrags für das kommende Kalenderjahr.

    Wofür werden die Mitgliedsbeiträge eingesetzt?

    Die Mitgliedsbeiträge fließen in die Einzelfallförderung für junge Trauernde sowie bei Bedarf in die finanzielle Unterstützung von Hilfsangeboten der Nicolaidis YoungWings Stiftung. Bei jeder Einzelfallförderung erfolgt ein formaler Weg der Antragsstellung, woraufhin jeder Antrag individuell auf Bedürftigkeit geprüft und die Mittelvergabe vom Vorstand entschieden wird.

    Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?

    Ja, der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten hierzu im Folgejahr der Beitragszahlung automatisch eine Zuwendungsbestätigung.

    Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

    Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

    Mitgliedschaft für Unternehmen

    Möchten Sie als Unternehmen oder Institution langfristig mit der bundesweit größten Anlaufstelle für junge Trauernde zusammenarbeiten und damit Betroffene in ihrer finanziellen Notlage unterstützen? Setzen Sie ein positives Zeichen für soziales Engagement junger Trauernder und bedürftiger Familien – Ihre Mitgliedschaft zählt!

    Wie werde ich als Unternehmen Mitglied?

    Bitte laden Sie hierfür den Mitgliedsantrag für Unternehmen / Institutionen herunter und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben per Post an die im Antrag angegebene Adresse zurück. Alternativ können Sie den signierten Antrag auch einscannen und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung über den Eingang des Formulars und weitere Informationen zur Ihrer Mitgliedschaft.

    Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag für Unternehmen?

    Der Mindestbeitrag für Unternehmen und Institutionen beträgt im Jahr 720€. Gerne können Sie den Freundeskreis auch mit einem höheren Jahresbeitrag unterstützen und hierzu den Betrag im Antragsformular selbst festlegen.

    Wann kann eine Unternehmensmitgliedschaft beginnen?

    Die Mitgliedschaft kann auch unterjährig begonnen werden. Der Beitrag wird dann anteilig auf die verbleibenden Monate des laufenden Jahres berechnet. Am Ende des Jahres erfolgt der reguläre Einzug des Mitgliedsbeitrags für das kommende Kalenderjahr.

    Wofür werden die Mitgliedsbeiträge eingesetzt?

    Die Mitgliedsbeiträge fließen in die Einzelfallförderung für junge Trauernde, sowie bei Bedarf in die finanzielle Unterstützung von Hilfsangeboten der Nicolaidis YoungWings Stiftung. Bei jeder Einzelfallförderung erfolgt ein formaler Weg der Antragsstellung, woraufhin jeder Antrag individuell auf Bedürftigkeit geprüft und die Mittelvergabe vom Vorstand entschieden wird.

    Kann mein Unternehmen den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?

    Ja, der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten hierzu im Folgejahr der Beitragszahlung automatisch eine Zuwendungsbestätigung.

    Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

    Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

    „In meinem Leben bin ich reich beschenkt worden und möchte einen Teil dieses Glücks an Mitmenschen zurückgeben. Warum ich Mitglied im Freundeskreis bin? Welchen besseren Weg gibt es, mit meinem überschaubaren Mitgliedsbeitrag dafür Sorge zu tragen, dass Halb- und Vollwaisen und ihren Familien in dieser schweren Lebenssituation zeitnah und unbürokratisch geholfen werden kann.“

    Aria Djamschidi

    Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    • Kontakt

      Susanne Uebelhoer

    • E-Mail

      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    • Telefon

      +49 89 2488378 - 0

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      +49 89 2488378 - 88
    • Anschrift

      Freundeskreis der Nicolaidis YoungWings Stiftung e.V.
      Sternenhaus
      Regerstraße 30
      81541 München

    • Spendenkonto

      Freundeskreis der Nicolaidis YoungWings Stiftung
      IBAN: DE05 7015 0000 1005 5491 24
      BIC: SSKMDEMMXXX
      Stadtsparkasse München

    • Gremium